Neue Regeln, mehr Wahlfreiheit und weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten
Wer seine Heizung erneuern möchte, hat sich in den vergangenen Jahren wahrscheinlich viele Fragen gestellt: Muss es eine Wärmepumpe sein? Darf noch eine Gasheizung eingebaut werden? Welche Förderungen gibt es? Und was passiert mit der bestehenden Heizung?
Seit dem 29. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsmodernisierung.
Keine allgemeine Pflicht mehr zur Wärmepumpe
Eine der wichtigsten Änderungen: Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, wurde abgeschafft.
Eigentümer können damit grundsätzlich wieder selbst entscheiden, welche Heiztechnik für ihr Gebäude geeignet ist.
Je nach Gebäude und örtlichen Voraussetzungen kommen beispielsweise infrage:
- Wärmepumpe
- Gasheizung
- Ölheizung
- Biomasseheizung, beispielsweise eine Pelletheizung
- Hybridheizung
- Anschluss an ein Wärme- oder Fernwärmenetz
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandene Heizungsanlage, die Wärmeverteilung, der Platzbedarf, der Energieverbrauch und natürlich die langfristigen Betriebskosten.
Eine Wärmepumpe ist deshalb nicht automatisch für jedes Gebäude die beste Lösung – gleichzeitig kann sie bei vielen Gebäuden eine sehr effiziente und zukunftsfähige Möglichkeit sein.
Was bedeutet das für bestehende Gas- und Ölheizungen?
Eine bestehende Heizung muss nicht allein aufgrund der neuen Regelungen sofort ausgetauscht werden.
Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung besitzt, kann diese grundsätzlich weiter betreiben. Auch bei einem notwendigen Austausch bestehen weiterhin verschiedene Möglichkeiten.
Allerdings verändern sich die Anforderungen an fossile Brennstoffe schrittweise. Für Gas- und Ölheizungen werden künftig unter anderem höhere Anteile klimafreundlicher beziehungsweise erneuerbarer Brennstoffe vorgesehen. Ab 2029 sollen entsprechende Vorgaben schrittweise greifen.
Deshalb sollte bei einer neuen Heizung nicht nur der heutige Anschaffungspreis betrachtet werden. Entscheidend ist auch die Frage, welche Lösung langfristig technisch, wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Die Bundesregierung sieht eine vollständige Klimaneutralität der eingesetzten Brennstoffe bis 2045 vor. Details zu einzelnen Vorgaben, insbesondere zur zukünftigen Grüngasquote, sollen noch weiter konkretisiert werden. (bundesregierung.de)
Gibt es weiterhin Förderungen für Wärmepumpen?
Ja!
Die Heizungsförderung für private Eigentümer wurde auch nach der Gesetzesänderung fortgeführt.
Über die KfW können Eigentümer bestehender Wohngebäude weiterhin einen Zuschuss für den Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizungsanlage erhalten. Dazu gehören unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie bestimmte weitere Heizsysteme und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.
Der Zuschuss beträgt je nach Voraussetzungen 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. (KfW)
Für ein Einfamilienhaus werden derzeit grundsätzlich Kosten bis 28.000 Euro berücksichtigt. Je nach persönlicher Situation können zusätzlich verschiedene Boni infrage kommen.
Welche Boni gibt es?
Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise folgende Förderbestandteile hinzukommen:
Grundförderung:
30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Klimageschwindigkeitsbonus:
Aktuell können selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen einen zusätzlichen Bonus von 16 Prozent erhalten. Dieser Bonus wird ab 2027 schrittweise reduziert und entfällt für Anträge ab August 2028. (KfW)
Einkommensbonus:
Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Haushaltseinkommen kann ein zusätzlicher Bonus von bis zu 40 Prozent möglich sein. Auch hier gelten konkrete Voraussetzungen. (kfw.de)
Wichtig: Die einzelnen Förderbausteine können nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Insgesamt ist der Zuschuss auf maximal 80 Prozent begrenzt.
Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Wer eine funktionierende Heizung besitzt, muss nicht automatisch sofort handeln.
Wenn die Heizungsanlage allerdings bereits älter ist, häufig ausfällt oder ohnehin in den nächsten Jahren ersetzt werden müsste, kann es sinnvoll sein, frühzeitig verschiedene Möglichkeiten miteinander zu vergleichen.
Dabei sollte nicht nur die Frage „Wärmepumpe oder Gas?“ gestellt werden.
Viel wichtiger sind Fragen wie:
- Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch?
- Wie gut ist das Gebäude gedämmt?
- Welche Heizflächen sind vorhanden?
- Welche Vorlauftemperatur benötigt das Gebäude?
- Ist eine Wärmepumpe technisch sinnvoll umsetzbar?
- Welche Investitionskosten entstehen?
- Welche Förderungen kommen infrage?
- Wie entwickeln sich die voraussichtlichen Betriebskosten?
- Welche Lösung passt langfristig zum Gebäude?
Eine individuelle Betrachtung ist deshalb wesentlich sinnvoller als eine pauschale Entscheidung für eine bestimmte Heizungsart.
Unser Tipp: Nicht erst warten, bis die Heizung ausfällt
Ein Heizungstausch ist eine größere Investition und sollte möglichst nicht unter Zeitdruck entschieden werden.
Wenn Sie wissen, wie alt Ihre Heizungsanlage ist und welche Alternativen für Ihr Gebäude infrage kommen, können Sie in Ruhe vergleichen und die nächsten Schritte planen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Heizlösung für Ihr Gebäude zu finden. Dabei betrachten wir die vorhandene Anlage, die technischen Gegebenheiten und die möglichen Alternativen und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer modernen Heizungsanlage.
Ob Wärmepumpe, Gasheizung, Hybridlösung oder eine andere Heiztechnik: Entscheidend ist, dass die Lösung zu Ihrem Gebäude und Ihren Anforderungen passt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Heizung?
Sie sind sich nicht sicher, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus eignet oder ob ein Austausch Ihrer bestehenden Heizung bereits sinnvoll ist?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Gebäude bestehen und worauf Sie bei einer Modernisierung achten sollten.
Seriöse Quellen und weiterführende Informationen
Die gesetzlichen Grundlagen und Förderbedingungen können sich verändern. Für aktuelle Informationen empfehlen wir insbesondere die offiziellen Stellen:
Bundesregierung – Informationen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Zum Informationsangebot der Bundesregierung
KfW – Aktuelle Heizungsförderung für Privatpersonen
Zur KfW-Heizungsförderung
KfW – Übersicht zur aktuellen Heizungsförderung
Zur KfW-Förderübersicht
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts- oder Förderberatung. Fördervoraussetzungen und gesetzliche Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen Behörden und Förderstellen.

